INFOS UND HÄUFIGE FRAGEN (FAQ)


Liebe Veranstaltungsbesucher:innen,

nachfolgend haben wir einige Fragen und Antworten zusammengestellt, die immer wieder Gegenstand im Vorfeld von Veranstaltungen sind. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch!

Sicherheit

Wir bitten jeden Besucher, rechtzeitig anzureisen und auch mögliche Verzögerungen durch Stau oder Parkplatzsuche zu berücksichtigen und somit längere Wartezeiten beim Einlass (Taschenkontrollen!) zu verhindern. Bitte verzichten Sie auf das Mitbringen großer Taschen, Rucksäcke etc. Das erleichtert den Ordnungskräften ihre Arbeit, beschleunigt das Einlassverfahren und reduziert unnötige Diskussionen. Taschen bis maximal Din A4 Format sind erlaubt.

Wie kann ich einen unseriösen Ticketkauf im Internet verhindern?

Leider gibt es immer wieder Ärger mit gefälschten oder nicht gültigen Tickets. Um sich das und auch den möglichen finanziellen Verlust zu ersparen, sollten Sie Ihre Tickets nur auf seriösen Internetseiten oder bei den offiziellen Vorverkaufsstellen erwerben. Auch ein Kartenkauf über ebay ist nicht zu empfehlen, da die Echtheit der Karten nicht gesichert ist. Abraten möchten wir vom Kauf auf Plattformen wie u.a. tickettube, viagogo, die Tickets zu überhöhten Preisen anbieten und diese oftmals gar nicht liefern.

PRESSEMITTEILUNG VOM 17.01.2024: Der Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e.V. kämpft vermehrt gegen missbräuchlichen Praktiken beim Kartenverkauf auf unautorisierten Plattformen wie die Oben genannten. Weitere Informationen und eine aktuelle Pressemitteilung zu dem Thema finden Sie hier.

Können Tickets umgetauscht oder zurückgegeben werden?

Der Umtausch oder die Rückgabe von Tickets ist grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme besteht nur bei Absage, Ausfall oder einer unzumutbaren räumlichen Verlegung einer Veranstaltung.

Kann ich meine Tickets bei Krankheit zurückgeben?

Auch im Krankheitsfall besteht kein Rückgaberecht.

Was mache ich im Fall einer Veranstaltungsabsage?

Falls eine Veranstaltung ersatzlos abgesagt wird und kein Ersatztermin in Aussicht gestellt werden kann, erfolgt die Rückerstattung über die entsprechenden Ticketsysteme, nicht über uns.

Was kann ich bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl meiner Eintrittskarte tun?

Bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl Ihrer Karte kann keine neue Karte ausgestellt werden. Es gelten keine Einlass- oder Ersatzbestätigungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir hier keine Ausnahmen machen können.

Gibt es eine Abendkasse und wann ist Einlass?

Öffnet grundsätzlich mit dem Einlass. Einlasszeiten kann man unserer Homepage entnehmen. Bei ausverkauften Shows gibt es keine Abendkasse.

Wie lange dauert die Veranstaltung?

Das ist vorab leider nicht verbindlich zu sagen, da die genaue Dauer einer Veranstaltung nicht auf die Minute festgelegt werden kann.

Dürfen Speisen und Getränke mit zur Veranstaltung gebracht werden?

Aus Sicherheitsgründen ist das nicht möglich, grundsätzlich halten aber alle Veranstaltungsstätten ein entsprechendes gastronomisches Angebot vor.

Ich komme direkt nach der Arbeit und habe eine große Tasche dabei. Kann ich diese mit reinnehmen?

Das Mitführen von Rucksäcken und großen Taschen auf unseren Veranstaltungen ist leider nicht erlaubt! Maximale Größe: 21 x 30 cm (DIN A 4 Blatt).

Finden Open-Air Konzerte auch bei Regen statt?

Ja, auch bei Regen finden Open-Air Konzerte wie geplant statt. Bitte sorgen Sie mit entsprechender Kleidung vor.

Darf ich Regenschirme bei Open Air Veranstaltungen mitbringen?

Stockschirme mit Spitzen sind verboten, da diese eine zu große Verletzungsgefahr darstellen. Generell empfehlen wir, aus Rücksicht auf die anderen Besucher, auch auf andere Regenschirme zu verzichten und dafür Regenjacken und entsprechende Bekleidung zu wählen. Es kann hier zu Ausnahmeregelungen kommen.

Was ist der KulturPass?

Der KulturPass ist eine Initiative des Deutschen Bundestages gemeinsam mit der Staatsministerin für Kultur und Medien, Claudia Roth, und Bundesfinanzminister Christian Lindner.
Er verbindet junge Menschen mit Anbietenden aus der Kulturbranche!

Alle, die 2023 18 Jahre alt werden, bekommen den KulturPass mit einem Guthaben von 200,00 € und können auf zahlreiche Kulturangebote zurückgreifen.


Dazu gehören unter anderem auch Tickets für Konzerte, Comedy- und Kabarett-Veranstaltungen.
Um die KulturPass-Angebote zu nutzen, muss man sich nur in der KulturPass-App oder auf der Webseite registrieren. Dort sind all unsere Veranstaltungen zu finden und das Guthaben kann für den Kauf von Tickets eingesetzt werden!

Weitere Informationen zum KulturPass findest du hier!

Jugendschutzgesetz

Das Jugendschutzgesetz ist uneingeschränkt gültig!

Kinder unter 8 Jahren sollten nicht zu Veranstaltungen mitgenommen werden, es sei denn es handelt sich um ausgewiesene Kinderveranstaltungen. Kinder benötigen in jedem Fall eine eigene Eintrittskarte!

Unter 14-Jährige dürfen ein Konzert nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten besuchen.

Unter 16-Jährige dürfen ein Konzert bis 22:00 Uhr ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten besuchen, müssen aber zwingend einen Personalausweis vorlegen. Ein Schülerausweis ist kein Personalausweis!

Geht die Veranstaltung bis nach 22:00 Uhr, ist der Besuch nur in Begleitung eines nachweislich Personensorgeberechtigten (Eltern, Elternteil / JuSchG §1,Abs 1 Nr.3) oder eines nachweislich Erziehungsbeauftragten (Vertrauensperson, Freunde, … / JuSchG §1,Abs 1 Nr.4) unter Vorlage einer Personenfürsorge-Vereinbarung (umgangssprachlich Muttizettel oder Partyzettel genannt) gestattet.

Unter 16 Jahren ist eine Begleitung Pflicht!



Der Muttizettel kann hier heruntergeladen werden. Bitte in 2-facher Ausfertigung ausdrucken und komplett ausfüllen!

Download „Muttizettel“

Ab 16 Jahren ist es Jugendlichen ohne Begleitung gestattet das Konzert zu besuchen, sollte dieses nicht länger als bis 24 Uhr dauern.

Unter 18-Jährige dürfen ein Konzert bis 24:00 Uhr ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten besuchen, müssen aber zwingend einen Personalausweis vorlegen. Ein Schülerausweis ist kein Personalausweis!

In Begleitung Personensorgeberechtigter oder Erziehungsbeauftragter gelten für Kinder und Jugendliche keine zeitlichen Beschränkungen.

Einzelne Veranstaltungen können von diesen Bestimmungen abweichen!

Das vollständige JUGENDSCHUTZGESETZ finden Sie hier.

Wie kann ich den Veranstaltergutschein einlösen, den ich aufgrund der COVID-19 Pandemie erhalten habe?

Sie haben zwei Möglichkeiten Ihren Veranstaltergutschein einzulösen, der Ihnen im Rahmen der Ticket-Rückabwicklung ausgestellt wurde.
Sie können nach einer geeigneten Veranstaltung zur Einlösung des Gutscheins suchen oder eine Auszahlung beim Veranstalter beantragen. Bitte nutzen Sie den folgenden Link und geben Ihren Gutscheincode zur Prüfung ein. Im Anschluss erhalten Sie alle weiteren Informationen.




Sollten Sie sich für eine Auszahlung entscheiden, erhalten Sie die Rückzahlung innerhalb einen Monats von uns auf das von Ihnen angegebene Konto.
Sollten Sie sich gegen eine Auszahlung entscheiden, ist der Gutschein in vollem Wertumfang 3 Jahre lang ab Ausstellungsjahr gültig.

WIR MACHEN BÜHNE!